Konkret wird den Zuschauern eine dreiteilige Werbung beim Spulen vorgesetzt, wie die Mediengruppe CH Media am Dienstag in einem Communiqué mitteilte, die eine Reihe von Fernsehsendern betreibt.
Zunächst müssen die Zuschauer einen Werbespot von 5 bis 7 Sekunden zu Beginn des Replay-Programms über sich ergehen lassen, wie man es bereits von Video-Plattformen kennt.Dann folgt eine statische Display-Werbung nach und während des Drückens der Pausentaste im Live- oder im Replay-Modus. Und zuletzt kommt ein Werbeblock zwei bis drei Spots von maximal 130 Sekunden, der eingespielt wird, wenn die Zuschauer während des Replays den viel längeren Werbeblock überspulen möchten.
Wer keine Zwangswerbung will, bezahlt künftig mehr. Dafür muss er die Werbung nicht mehr von Hand überspulen, sondern kann punktgenau ans Ende des Werbeblocks springen. Möglich machen dies neue Markierungen, welche die Sender in den elektronischen Programmführer eingefügt haben.
Quickline bietet attraktives Zusatzpaket für werbefreies Replay-TV
Quickline als beste TV-Anbieterin ausgezeichnet
Quickline gewinnt im BILANZ Telekom-Rating 2022 den ersten Rang in der Kategorie TV. Auch in der Kategorie Mobile schafft es Quickline dank der Kundenbewertungen als drittbeste Anbieterin aufs Podest.
Quickline erneut für bestes Internet der Schweiz ausgezeichnet
Wie bereits im 2020 gewinnt Quickline den Schweizer Breitbandtest des Fachmagazins «connect» (Anschlüsse bis 1 Gbit/s) auch im 2021. In sämtlichen untersuchten Kategorien überzeugt Quickline mit Top-Resultaten und freut sich über den 1. Platz.: Breitbandfestnetztest 2021. Damit der Quickline Verbund die erwähnten Top-Resultate erbringen kann, müssen auch der Yetnet Genossenschaftsverband Schönenwerd und die lokalen Netze wie die Yetnet Genossenschaft Auenstein eine überdurchschnittliche Arbeit leisten.
Erneut hervorragende Bewertung von Quickline
Quickline wurde in einem unabhängigen «Branchenmonitor 20/21» vom Schweizer Institut für Qualitätstests (SIQT) analysiert. Dabei handelt es ich um eine der umfassendsten Untersuchungen zur Zufriedenheit der Schweizer Konsumenten mit lokalen Unternehmen. Quickline wurde 4 mal ausgezeichnet:
- Kunden-Champion: Herausragender Kundenservice
- Top 20% Unternehmen aus allen Branchen
- Branchen-Champion der Branche «Internetanbieter»
- 1. Platz: Kundenservice
- Top 3: Preis / Leistung
- Top 3: Kundenzufriedenheit
'blue Sport' jetzt auch bei Yetnet und auf der Quickline Box
Die Quickline Kunden können alle Sportereignisse (inkl. Fussball und Eishockey) bequem und zu einem fairen Preis über die Quickline TV-Box verfolgen. Seit 31. März 2021 ist 'blue Sport', das ehemalige 'Teleclub Sport' Angebot, auch mit der Quickline Box empfangbar. Details sind unter https://quickline.ch/tv/live-sport ersichtlich.
Quickline mit dem besten Internet der Schweiz
Das unabhängige deutsche Fachmagazin "Connect" kürt Quickline zur Internet-Testsiegerin! Details können Sie unter dem folgenden Link finden: Breitbandfestnetztest 2020.
Der Quickline Verbund, von dem der Yetnet Genossenschaftsverband Schönenwerd und somit indirekt auch die Yetnet Genossenschaft Auenstein ein Teil ist, freut sich über guten Testresultate. Ein weiterer Beweis, dass auch lokal verankerte Zweckverbände und -Verbunde erfolgreich auf einem hart umkämpften Markt agieren können. Die Verantwortlichen des Quickline Verbundes und die beteiligten Kabelnetze werden auch in Zukunft alles daran setzen, den Spitzenplatz behalten zu können.
In Kürze: Teleclub Sport Angebot auch auf allen Schweizer Kabelnetzen verfügbar
MySports und Swisscom tauschen ihre jeweiligen Sportangebote aus. Dies bedeutet, dass der Teleclub Sportkanal von Swisscom ab Herbst, inklusive aller live Fussballspiele der Schweizer Super- und Challenge Leaque, auch in allen Kabelnetzen empfangbar ist. Im Gegenzug wird Teleclub von MySports die Verbreitungsrechte für alle Eishockey-Spiele der Schweizer National- und Swiss League erhalten.
Erhöhtes Spam- und Phishing Aufkommen (Update)
Es gibt erneut wieder ein stark erhöhtes Aufkommen von SPAM Mails im Internet. Leider finden die Versender von SPAM Massenmails immer wieder neue Tricks und Schlupflöcher um die unerwünschten Mails durch die Viren- und Spamfilter zu leiten. Ziel der Spammer ist, immer wieder an neue gültige Mailkontos zu gelangen, mit welchen sie dann wiederum SPAM Mails versenden können. Ein neuer Trick der Spammer ist, sich als Administratoren von Mail Domänen auszugeben. Hat z. Bsp. eine Mail Adresse die Endung @musternetz.ch, so geben sich die SPAM Versender illegal als Server- oder Mailadministratoren von 'musternetz.ch' aus und verlangen von den Kunden deren Anmeldenamen und Passwörter. Allgemein gilt:
- Seriöse Internet Provider werden niemals per Mail irgendwelche Anmeldenamen und/oder Passwörter erfragen.
- Bei Mails in Zusammenhang mit einem vermeintlich vollen Postfach benötigt ein Provider sicher keine zusätzlichen Daten von einem seiner Kunden.
- Beantworten Sie generell nie irgendwelche SPAM Mails. Sie verraten dadurch dem SPAM Versender, dass Ihre Mailadresse gültig ist.
- Generell verlangen seriöse Firmen (inkl. Banken, Post, Gemeindeverwaltungen) niemals Kundendaten per Mail, welche bereits bei einer offiziellen, meist schriftlichen Anmeldung abgegeben wurden.
Bei Unsicherheit, ob eine Mailadresse echt oder Spam ist, vertrauen Sie bitte nicht alleine dem angezeigten Namen, z. Bsp. "Administration Musternetz", sondern überprüfen Sie immer die komplette Absenderadresse mit dem "@" Zeichen, z. Bsp.
Was im Bereich Internet und Mail gilt, ist auch für viele anderen Arten von Internetdienstleistungen gültig. Banken und Kreditkarten Herausgeber werden Sie niemals nach Kartennummern, PIN Codes oder weiteren persönlichen Daten fragen. Achten Sie darauf, wenn Sie Zahlungen und Einkäufe per Kreditkarte tätigen, dass die einschlägigen Logos ihres Anbieters korrekt angezeigt wird. Geben Sie dabei niemals den PIN Code ihrer Karte bekannt, dieser wird nur bei der Verwendung der Karte an einem Lesegerät/Terminal benötigt. Beachten Sie immer auch die einschlägigen Sicherheitshinweise ihres Kartenanbieters.
Liegt bei Ihrem Mail- oder Internetzugang tatsächlich ein echtes Problem vor, was nie komplett ausgeschlossen werden kann, so kann sich ihr Provider jederzeit per Brief oder in dringenden Fällen telefonisch bei Ihnen melden.
Eine neuere Masche ist das Phishing (z.Dt.: Abgreifen von Zugangsdaten). In letzter Zeit häufen sich Mails, welche den Empfängern vorgaukeln, irgendwelche bekannte Firmen möchten Ihnen Dokumente oder kostenlose eBook zukommen lassen. Die Versender der Mails suggerieren weiter, man würde kein Risiko eingehen und müsse sich für den Download nur mit seinen eigenen Zugangsdaten beim eigenen Fileshare Dienst anmelden (OneDrive, Google Drive, Dropbox etc.). Dass die angezeigte Seite eine illegale Kopie ist, ist oft nur schwer zu erkennen. Gibt man bei einer solchen Fake-Seite seinen Zugangsnamen und sein Passwort ein, so ist der 'Phisher' augenblicklich Besitzer von Ihren Zugangsdaten. Sehr oft sind die Zugangsdaten für Fileshare Dienste identisch mit denen der Mail Zugänge des gleichen Anbieters. Der 'Phisher' erhält somit auch automatisch Zugang zu Ihrer Mailbox.
Alle grossen Dienste Anbieter im Internet machen bewusst keine Geschenke an unbekannte Internet Nutzer. Vertrauen Sie also nie irgendwelchen grosszügigen Angeboten von Firmen, mit welchen Sie keine Geschäftsbeziehung unterhalten. Bleiben Sie selbst dann wachsam, wenn Sie Bankgeschäfte mit Ihrem gewohnten Finanzinstituten machen. Vor allem dann, wenn die gewohnte Einstiegsseite plötzlich anders aussieht oder anders reagiert. Finanzinstitute künden Änderungen bei ihren Internet Auftritten immer frühzeitig und mehrfach an. Weitere Informationen über Bedrohungen im Internet finden sie unter: Bedrohungen im Internet
Herbst 2019 - "Quickline Start" Produktepalette erfolgreich eingeführt
Die Einführung der "Quickline Start" Produkte konnte erfolgreich umgesetzt werden. Für die Abonnenten der Yetnet Genossenschaften ergibt sich beim Wechsel zur neuen, modulartig aufgebauten Produktpalette, in vielen Fällen eine Erhöhung der Leistung und eine leichte Reduktion des Gesamtpreises. Denn in den "Quickline Start" Produkten sind auch die Betriebskostenbeiträge der örtlichen Genossenschaften mit inbegriffen.